Streit

Ombudsmann

  • Schlichter

Streitfälle und Streitangelegenheiten sind heutzutage wirklich keine Seltenheit mehr.

Da fragt man sich doch, was die Menschen in ihrer Freizeit so treiben.

Man mag es kaum glauben, aber Anzeigen und ähnliches gibt es aufgrund der verrücktesten Dinge.

Anzeigen für zu hoch gewachsene Bäume im Nachbargarten oder zu laute Kinder sind absolut keine Seltenheit mehr.

Beinahe täglich gibt es solche Fälle und es ist absehbar dass dank der steigenen Bevölkerungszahl es nicht weniger wird. Gericht

Doch immer gleich wegen solch einfachen Sachen vor ein Gericht zu ziehen, heißt zugleich auch eine Menge Geld zu haben. Anwaltskosten und Gerichtskosten können schnell den eigentlichen Streitwert übersteigen. Wer sich hier nicht auskennt, bekommt es mit unnötigen Kosten zu tun. Dabei ist es nahezu egal ob man Kläger oder Angeklagter ist, denn diese Kosten entstehen so oder so.

Da sollte man sich die Frage stellen, ob eine Anzeige dieser Form wirklich einen Sinn ergibt und was man eigentlich damit erreichen will. Man könnte auch einfach mit dem lieben Nachbarn reden. Ein Kaffee an einem schönen Tag, gemeinsam im Garten und ein paar Worte über die Situation austauschen. Oftmals hilft eine Bitte mehr, als eine direkte Anzeige.

Es gibt allerdings auch Fälle, die nicht mit sich reden lassen möchten. Bei diesen hat man auf den ersten Blick selbstverständlich gar keine andere Wahl als den Gang vor Gericht zu machen.

Allerdings gibt es gerade für solche Probleme auch andere Herangehensweisen!

Die Rede ist hierbei vom Ombudsmann, beziehungsweise sollte eine Frau diese Stelle besetzen, s heißt es Ombudsfrau. Dabei handelt es sich um Schlichter, sogennante Schiedspersonen. Diese erfüllen die Aufgabe unparteiisch zu sein. Oftmals handelt es sich beim ombud (zu Deutsch „Vollmacht“) um eine ehrenamtliche Aufgabe.

Diese Personen sollen den Streitfall genauer betrachten und beide Streitparteien zu einer gemeinsamen Lösung führen. Logischerweise müssen alle Beteiligten des Streits einen Kompromiss eingehen, denn ist faktisch nie der Fall, dass eine der Seiten ohne wenn und aber nachgiebig ist.

Sollte der Ombudsmann nicht in der Lage sein, die Streitigkeiten zu beseitigen, so hilft letzten Endes tatsächlich nur noch der Gang vors Gericht. Allerdings sollte man sich dies wirklich genaustens Überlegen.

In den meisten Fällen die vor Gericht landen, kam es nicht zu vorherigen Gesprächen zwischen den Nachbarn und auch kommt es nur selten zu einem Schlichtungsversuch durch einen Schlichter.

Vielleicht befürchtet der ein oder andere sogar, dass ein Ombudsmann durch den verfeindeten Nachbarn bestochen worden sein könnte. Eigentlich sollte man sich darüber jedoch keine Sorge machen, denn ein richtiger Ombudsmann ist definitiv nicht bestechlich.

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